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Die Statuten der Munzachgesellschaft Liestal

Die Munzachgesellschaft Liestal mit Sitz in Liestal ist ein Verein. Ihre Organe sind die Vereinsversammlung, der Vorstand und die Rechnungsrevisoren.

Die Vereinsversammlung wird jährlich mindestens einmal zur Erledigung folgender Traktanden einberufen:
  • Wahl des Vorstandes und der Rechnungsrevisoren auf drei Jahre
  • Genehmigung von Jahresbericht und Jahresrechnung
  • Entscheid über allfällige Anträge des Vorstandes; Anträge einzelner Mitglieder müssen dem Vorstand vorbehalten sein
  • Statutenrevision.
Der Vorstand besteht aus 5 bis 7 Mitgliedern. Er besorgt die Angelegenheiten der Gesellschaft und verwaltet die Geldmittel. Drei seiner Mitglieder bilden den Arbeitsausschuss. Für die Beschlüsse ist die Mehrheit der Vorstandsmitglieder nötig.
Ein von der Vereinsversammlung gewählter Rechnungsrevisor prüft die Jahresrechnung und stellt der Vereinsversammlung darüber schriftlich Antrag.
Die Auflösung der Gesellschaft kann jederzeit erfolgen, wenn drei Viertel der an der Vereinsversammlung Anwesenden dies beschliessen. Zu dieser Vereinsversammlung sind sämtliche Gesellschaftsmitglieder persönlich und unter Angabe der Traktanden schriftlich einzuladen. Im Falle der Auflösung sind alle Ansprüche der Mitglieder auf das Gesellschaftsvermögen ausgeschlossen. Dieses soll einer Organisation mit ähnlichen Zwecken zukommen.
 
 
 
 
 
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